Welche verschiedenen Möglichkeiten des Haftungsausschlusses oder zusätzlichen Versicherungsschutzes gibt es? Sie können ohne Abschluss eines zusätzlichen Versicherungsschutzes fahren und haben die Sicherheit der immer inkludierten Haftpflichtversicherung. Gegen Zahlung einer Gebühr können Sie einen Vollkaskoschutz mit einer jeweils vereinbarten Restselbstbeteiligung abschließen. Durch den Abschluss eines Vollkaskoschutzes bei Mietbeginn können Sie sich gegen Haarwild- und Brandschäden, Glasbruch sowie gegen selbstverschuldete Unfälle und Parkschäden durch Zahlung einer fahrzeugabhängigen Gebühr absichern. Im Schadensfall verbleibt eine Selbstbeteiligung. Die Haftungsbefreiung gilt nur bei verkehrsgerechter Nutzung und entfällt bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verursachung des Schadens sowie alkoholbedingter Fahruntüchtigkeit. Im Falle eines diebstahls beträgt die Selbstbeteiligung in jedem Fall Euro 900,-, sofern der Mieter in der Lage ist, die Fahrzeugschlüssel und die Fahrzeugpapiere zu retournieren. Können die Fahrzeugschlüssel und die Fahrzeugpapiere jedoch nicht retourniert werden, haftet der Mieter mit dem vollen Fahrzeugwert. |