FAQ
Versicherung

Ist die Versicherung im Mietpreis enthalten?

Jedes Fahrzeug, das Sie von interRent mieten, hat gemäß den rechtlichen Bestimmungen eine Haftpflichtversicherung für Personen sowie Sach- und Vermögensschäden.
Dieser Versicherungsschutz ist ohne Aufschlag im Mietpreis inbegriffen. Der Versicherungsumfang hängt von den jeweiligen gesetzlichen Bedingungen und Ländern ab. Bitte informieren Sie sich darüber bei Anmietung. Sie können außerdem einen Insassenunfallschutz oder einen Vollkaskoschutz mit einer stets verbleibenden Restselbstbeteiligung abschließen. Sollten Sie keinen Vollkaskoschutz abschließen, haften Sie in voller Höhe entsprechend unserer AVBs.

Wie hoch ist die Restselbstbeteiligung?

Wird kein Vollkaskoschutz abgeschlossen, haften Sie in voller Höhe entsprechend unserer AVBs. Wird eine Haftungsbefreiung (LDW) gegen Zahlung einer Gebühr vereinbart, stellt interRent Sie nach den Grundsätzen einer Vollkaskoversicherung mit der jeweils vereinbarten Selbstbeteiligung für Schäden am Mietfahrzeug frei. Diese Haftungsbefreiung beinhaltet einen Teilkaskoschutz. Bei einem Teilkaskoschaden haftet der Mieter insbesondere bei Glas-, und Haarwildschäden, Brand, Entwendung, Elementarschäden mit einer Selbstbeteiligung von € 160,- je Schaden.

top  TOP

Welche verschiedenen Möglichkeiten des Haftungsausschlusses oder zusätzlichen Versicherungsschutzes gibt es?

Sie können ohne Abschluss eines zusätzlichen Versicherungsschutzes fahren und haben die Sicherheit der immer inkludierten Haftpflichtversicherung.

Gegen Zahlung einer Gebühr können Sie einen Vollkaskoschutz mit einer jeweils vereinbarten Restselbstbeteiligung abschließen.

Durch den Abschluss eines Vollkaskoschutzes bei Mietbeginn können Sie sich gegen Diebstahl des Fahrzeugs oder Teilen davon, Haarwild- und Brandschäden, Glasbruch sowie gegen selbstverschuldete Unfälle und Parkschäden durch Zahlung einer fahrzeugabhängigen Gebühr absichern. Im Schadensfall verbleibt eine Selbstbeteiligung. Die Haftungsbefreiung gilt nur bei verkehrsgerechter Nutzung und entfällt bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verursachung des Schadens sowie alkoholbedingter Fahruntüchtigkeit.

top  TOP
 
AVB | Datenschutz | FAQ | Special | 8,99-Finder | Rücktritt | Kontakt | Angebote | Sitemap |   © 2008 interRent