Zusatzinformationen zum Thema Winterreifenpflicht!

 Aktueller Beitrag aus ZDF - WISO-Sendung vom 26.11.2007

Wer mit dem Mietwagen ohne Winterreifen unterwegs ist, sollte folgendes bedenken:

Lt. Gesetzgeber haftet allein der Fahrzeugführer, der das Auto angemietet hat, z.B. bei Unfall oder Verkehrsbehinderung, und nicht das Mietwagenunternehmen in seiner Eigenschaft als Fahrzeughalter.

Eine Winterreifenpflicht besteht deshalb nicht, aber alle Autofahrer/innen, die bei winterlichen Verhältnissen mit ungeeignter Bereifung unterwegs sind, müssen mit einem Bußgeld von mindestens 20,- € rechnen.

Vorgeschrieben durch die Neuregelung der StVO § 2 Absatz 3a ist, dass "bei Kraftfahrzeugen die Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen ist. Hierzu gehören insbesondere eine geeignete Bereifung und Frostschutzmittel in der Scheibenwaschanlage [...]"

interRent bietet aus diesem Grunde für seine Kunden Fahrzeuge mit wintertauglicher Bereifung an. Die wintertauglichen Reifen müssen extra gebucht werden. Eine Buchung ist bei Reservierung des Fahrzeuges über das Internet bzw nachträglich telefonisch oder per eMail möglich. Für die Bereitstellung der wintertauglichen Reifen werden ab  € 5,- pro Tag (max. € 50,-/Miete) berechnet.

top